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Friedrichshafen | 19.03.2024 |

Rehasport

Gerade in orthopädischen Bereich ist Rehasport eine sinnvolle Ergänzung zu Therapiemaßnahmen wie Krankengymnastik oder Massage. Dies kommt für alle in Betracht, welche unter Beeinträchtigungen der körperlichen Funktion leiden, wie z.B. Verspannungen Muskelschwäche, Osteoporose oder Adipositas. Rehasport ist die Grundlage für lebenslangen gesunden Sport. Rehasport darf von jedem niedergelassenen Arzt verordnet werden. Die Verordnung (Muster 56) nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetfrei für den Arzt.

In drei Schritten zum Rehasport:

  1. Bitten Sie Ihren Arzt das Formular 56 (Rehasportverordnung) auszufüllen.
  2. Reichen Sie das Formular bei Ihrer Krankenkasse ein und warten Sie die Kostenübernahme ab.
  3. Sobald Ihnen die Genehmigung der Krankenkasse vorliegt, können Sie einen Termin vereinbaren.

 

Verfügbar:

 in Friedrichshafen |  bei Markdorf |  bei Immenstaad

Bild von Sportgeräten